Allgemeine Geschäftsbedingungen 

gültig ab 01.07.2023

1. Alle Preise sind Nettopreise, auf die die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgesetzten Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Um Rechnungen von EU-Ausstellern ohne Mehrwertsteuer ausstellen zu können, wird zwingend deren Umsatzsteuernummer benötigt. Die Preise verstehen sich frei Anlieferung und Abholung am Messestand. Dies gilt für alle Messeplätze, die wir als Servicepartner beliefern. Für alle anderen Messeplätze und Auslandslieferungen fallen ggfs. Transportkosten an.

 

Ab dem 15.04.2022 berechnen wir einen Mobilitätskostenzuschlag in Höhe von 3% für Anlieferungen innerhalb Deutschlands und 5% für Anlieferungen im europäischen Ausland. Dieser Zuschlag gilt auch für die Messeplätze an denen eine Servicepartnerschaft besteht.


2. Der Mietpreis gilt für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Für längere Mietzeiträume werden Sonderkonditionen vereinbart.

 

Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Mieters ist wie folgt möglich: zwischen 30 und 15 Tage vor Messe-/Veranstaltungsbeginn: Berechnung von 50% des Nettomietpreises. Ab 14 Tage vor Messebeginn: Berechnung von 100% des Nettomietpreises. Das Mietgut wird nur für die vereinbarte Zeit, d.h., die Dauer der Veranstaltung, zur Verfügung gestellt.

 

Zusatzbedigungen im Pandemiefall:
Sollte es zu einer offiziellen Absage von Messen kommen (bis 8 Tage vor Messebeginn), berechnen wir keine Stornierungsgebühren

Ab 7 Tage vor Messebeginn stellen wir einen Anteil von 30% für die Bereitstellung und bereits erfolgte Verladung  in Rechnung. 
Sollte die Absage erfolgen, wenn wir bereits vor Ort sind und u.U. mit der Auslieferung begonnen haben, berechnen wir entsprechend 70%. 

 

3. Die Haftung des Ausstellers für das Leihgut beginnt mit Anlieferung an den Messestand und endet mit der Abholung. Dies gilt auch, wenn der Stand nicht besetzt ist. Die Mietmöbel sind bei Veranstaltungsschluß abholfertig und komplett (inkl. Gitterroste und Gemüseschalen) bereit zu stellen und auf keinen Fall in den Kabinen einzuschließen. Falls der Zugriff auf unser Eigentum nach Veranstaltungsschluß vertragswidrig nicht gewährleistet ist, d. h., dass die geliehenen Gegenstände eingeschlossen sind, haftet der Aussteller unbegrenzt und ist verpflichtet, die Gegenstände sicher-zustellen und an den Vermieter spesenfrei zurückzugeben. Werden die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zurückgegeben, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete verlangen. Weitergehender Schadenersatz ist nicht ausgeschlossen.


4. Das Leihgut ist nicht versichert. Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (ohne Anerkennung eines Zeitwertabzuges). Für Beschädigungen hat er den Reparaturaufwand bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen. Der Abschluss einer Diebstahlversicherung ist unbedingt erforderlich.


5. Eine Reklamation seitens des Mieters muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt. Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut mehrfach eingesetzt wird und nicht immer neuwertig ist. Normale Gebrauchsspuren, die auf dem Einsatz der Ware als Mietobjekt beruhen, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Mieter ist verpflichtet, bei Beschädigungen des Mobiliars durch ihn oder Dritte, umgehend Anzeige zu erstatten. Das gleiche gilt ebenso für den Fall eines Diebstahls. Der Vermieter behält sich vor, in Ausnahmefällen dem Mieter anstelle der bestellten Möbel gleichwertiges Mobiliar in der entsprechenden Preisklasse zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen gilt dies auch bei verspätet eingehenden Bestellungen.


6. Das Mietmobiliar ist und bleibt Eigentum des Vermieters und ist unpfändbar. Es dient nur dem vorgesehenen Zweck auf der jeweiligen Veranstaltung. Eine anderweitige Verwendung in dem gleichen Zeitraum oder im Anschluß daran ist unstatthaft. Ein Verbringen der Mietgegenstände an einen anderen Platz (Messestand) oder Ort ist unverzüglich anzuzeigen, da bei Verlust der Mieter haft- bar gemacht werden muß. Das gleiche gilt bei Verladen durch vom Aussteller beauftragte Messe-bauer, Standgestalter, oder ähnliche Unternehmen. Falls Fremdfirmen den Gerätetransport über- nehmen sind diese für alle Schäden am Leihgut (Beschädigung, Verlust, etc.) haftbar.


7. Bei der Aufstellung von Kühl-, und Tiefkühlmöbeln ist zu beachten, dass diese genügend Luft- zufuhr erhalten. Ein Einbau und Verkleidung der Geräte, sowie das Abdecken der Lüftungsschlitze muss vermieden werden. Für Kühl- und Tiefkühlmöbel ist ein Nachtstromanschluß erforderlich. Das regelmäßige Entleeren der Tauwasserbehälter ist sicherzustellen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Tauwasserschäden. Nach Veranstaltungsschluß ist das Kühlgut aus den Geräten rechtzeitig zu entnehmen. Bei Abholung werden die darin noch enthaltenen Getränke und Waren auf die Gefahr des Mieters am Stand abgestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für deren Abhandenkommen ist ausgeschlossen. Jede Haftung der Firma Valentin Internationaler Messeservice GmbH & Co. KG für Schäden am Kühlgut, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

 

8. Unser technischer Vor-Ort-Service gilt nur für Geräteeinsätze innerhalb Deutschlands. Ausgenommen sind Auslandsmessen, die direkt von uns beliefert werden (z.B. SIAL-Paris, PLMA-Amsterdam).


9. Für alle Bestellungen, auch für telefonisch, per Fax, E-Mail oder mündlich erteilte Aufträge, gelten in jedem Falle die Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen.


10. Als Gerichtsstand wird Mettmann vereinbart. Soweit zulässig vereinbaren die Parteien Deutsches Recht.